{"id":762,"date":"2019-06-08T18:31:11","date_gmt":"2019-06-08T16:31:11","guid":{"rendered":"http:\/\/hort-friedolin.de\/?page_id=762"},"modified":"2023-06-13T15:21:16","modified_gmt":"2023-06-13T13:21:16","slug":"informationsmaterial-fuer-personensorgeberechtigte","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hort-friedolin.de\/?page_id=762","title":{"rendered":"Informationsmaterial f\u00fcr Personensorgeberechtigte"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n<h3><strong><span style=\"color: #339966;\">Hausordnung &#8211; allgemein<\/span><\/strong><br \/><strong><span style=\"color: #339966;\">Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen<\/span><\/strong><\/h3>\n<p>Diese Hausordnung gilt f\u00fcr alle kommunalen Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen. Sie ist Bestandteil des Betreuungsvertrages und gilt auch f\u00fcr alle Personen, die das Gel\u00e4nde und die Kindertageseinrichtung betreten.<br \/>Kommunale Kindertageseinrichtungen sind weltanschaulich neutral und stehen grunds\u00e4tzlich Kindern und deren Personensorgeberechtigten unabh\u00e4ngig von Religion, Nationalit\u00e4t, Behinderung und Geschlecht sowie sexueller Orientierung offen gegen\u00fcber.<br \/>In den kommunalen Kindertageseinrichtungen wird das Hausrecht durch die Einrichtungsleitung oder einer\/einem von ihr beauftragten Mitarbeiter(in) ausge\u00fcbt.<br \/>Neben den Allgemeinen Regelungen gelten die einrichtungsinternen Erg\u00e4nzungen zur Hausordnung.<br \/>In Horten, welche ihren Standort im Schulhaus haben, gilt neben der Hausordnung des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen die gemeinsame Haus- und Hofordnung der Schule und der Hortes.<\/p>\n<p><strong>1.<\/strong> Kinder, f\u00fcr die ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde, deren Geschwister sowie Personensorgeberechtigte bzw. sie vertretende Personen k\u00f6nnen ohne sich anzumelden die Kindertageseinrichtung betreten. Besucher(innen) oder Dienstleistende haben sich nach Betreten\/beim Verlassen der Kindertageseinrichtung unverz\u00fcglich bei der Einrichtungsleitung bzw. einer p\u00e4dagogischen Fachkraft an- und abzumelden.<br \/><strong>2.<\/strong> Ab \u00d6ffnung der Kindertageseinrichtung k\u00f6nnen Kinder die Einrichtung besuchen, mit der pers\u00f6nlichen \u00dcbergabe an die p\u00e4dagogische Fachkraft beginnt die Betreuung.<br \/>Im Hortbereich besteht die Besonderheit, dass die Kinder meist ohne Begleitung der Eltern selbstst\u00e4ndig die Einrichtung aufsuchen und verlassen, f\u00fcr das <strong>selbstst\u00e4ndige Verlassen<\/strong> wird eine <strong>schriftliche Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung der Personensorgeberechtigten<\/strong> ben\u00f6tigt. Die An- und Abmeldung der Kinder erfolgt bei der p\u00e4dagogischen Fachkraft.<br \/>Die Abholung erfolgt bis zum Ende der vereinbarten Betreuungszeit und vor Schlie\u00dfung der Kindertageseinrichtung. Die berechtigte <strong>abholende Person meldet das abzuholende Kind bei einer p\u00e4dagogischen Fachkraft ab.<\/strong><br \/><strong>3.<\/strong> Beim Betreten und Verlassen der Kindertageseinrichtung ist darauf zu achten, dass die Eingangst\u00fcr und das Grundst\u00fcckstor im Interesse und zum Schutz der Kinder wieder geschlossen werden.<br \/><strong>4.<\/strong> Die Kindertageseinrichtung wird ausschlie\u00dflich zur Kindertagesbetreuung und hiermit verbundenen Veranstaltungen genutzt.<br \/><strong>5.<\/strong> Die Gruppenr\u00e4ume der Einrichtungen sind aus hygienischen Gr\u00fcnden <strong>nicht mit Stra\u00dfenschuhen<\/strong> zu betreten.<br \/><strong>6.<\/strong> Alle Besucher(innen) der Kindertageseinrichtung sind verpflichtet das Geb\u00e4ude und die Au\u00dfenanlagen zu schonen, sauber zu halten und Besch\u00e4digungen zu vermeiden. Gleichwohl aufgetretene Sch\u00e4den sind der Einrichtungsleitung oder den Mitarbeiter(inne)n unverz\u00fcglich zu melden.<br \/><strong>7.<\/strong> Die allgemeinen Regeln des Brandschutzes und Verhaltens bei Br\u00e4nden und Gefahren sind durch alle Besucher(innen) der Kindertageseinrichtung einzuhalten. Die Fluchtwege sind den ausgeh\u00e4ngten Pl\u00e4nen zu entnehmen.<br \/>Rettungswege m\u00fcssen stets freigehalten werden.<br \/>Unf\u00e4lle innerhalb des Objektes sowie auf dem Weg zur Kindertageseinrichtung und nach Hause sind unverz\u00fcglich der Einrichtungsleitung zu melden.<br \/><strong>8.<\/strong> In der <strong>Kindertageseinrichtung und im Au\u00dfengel\u00e4nde ist es nicht zul\u00e4ssig:<\/strong><br \/>&#8211; Alkohol oder andere Rauschmittel zu konsumieren,<br \/>&#8211; Tiere mitzubringen, Ausnahme bildet<span style=\"font-size: inherit;\">\u00a0die Durchf\u00fchrung von p\u00e4dagogischen Projekten,<\/span><\/p>\n<p>&#8211; Waffen oder andere gef\u00e4hrliche Gegenst\u00e4nde mitzuf\u00fchren,<br \/>&#8211; politische oder kommerzielle Werbung zu betreiben und extremistische Meinungen zu vertreten.<br \/>Dar\u00fcber hinaus gilt auf dem Gel\u00e4nde aller Kindertageseinrichtungen ein striktes Rauchverbot.<br \/><strong>9.<\/strong> Von Personensorgeberechtigten, Elternrat oder Dritten zum Aushang oder zur Verteilung mitgebrachtes Informationsmaterial jeglicher Art ist generell durch die Einrichtungsleitung zu genehmigen. Kommerzielle Werbung ist grunds\u00e4tzlich in kommunalen Kindertageseinrichtungen untersagt. Die Pers\u00f6nlichkeitsrechte der Jungen und M\u00e4dchen sowie der Mitarbeiter(innen) sind zu respektieren und zu wahren. Pers\u00f6nliche Portfolios der Jungen und M\u00e4dchen d\u00fcrfen nur mit Zustimmung dieser oder der Personensorgeberechtigten eingesehen werden. Das gezielte <strong>Fotografieren und Filmen<\/strong> von Kindern und Mitarbeiter(inne)n und Anlagen der Kindertageseinrichtungen ist <strong>nur mit Zustimmung<\/strong> des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden erlaubt.<br \/><strong>10.<\/strong> F\u00fcr den Verlust, die Besch\u00e4digung und die Verwechslung von Bekleidung und pers\u00f6nlicher Gegenst\u00e4nde der Kinder, Personensorgeberechtigten und Besucher(innen) der Einrichtung wird <strong>keine Haftung<\/strong> \u00fcbernommen.<\/p>\n<h4><strong>Einrichtungsinterne Erg\u00e4nzung zur Hausordnung<\/strong><\/h4>\n<p>In Anpassung an die jeweiligen Rahmenbedingungen der Kindertageseinrichtung wurden Erg\u00e4nzungen zur Hausordnung des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden vorgenommen. Die Erg\u00e4nzungen sind f\u00fcr alle Kinder, Personensorgeberechtigten und Mitarbeiter(innen) der Kindertageseinrichtung verbindlich.<\/p>\n<p><strong>a) \u00d6ffnungszeiten<\/strong><br \/>Die Einrichtung ist von 6.00 bis 17.30 Uhr ge\u00f6ffnet. Mit Beendigung der \u00d6ffnungszeit muss das Gel\u00e4nde der Kindertageseinrichtung verlassen sein!<em><br \/><\/em>Nach der j\u00e4hrlichen Bedarfsermittlung kann es zu <strong>ver\u00e4nderten \u00d6ffnungszeiten<\/strong> kommen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung, dass die Einrichtung <strong>immer zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen<\/strong> ist. <strong>Weitere 3 Schlie\u00dftage im Kalenderjahr<\/strong> geben wir Ihnen am Anfang eines jeden Jahres nach Abstimmung mit dem Elternrat bekannt. \u00dcber M\u00f6glichkeiten der Betreuung in der Schlie\u00dfzeit f\u00fcr Eltern, die arbeiten m\u00fcssen, informieren Sie sich bitte bei der Leitung.<em><br \/><\/em><\/p>\n<p><strong>b) Abstellm\u00f6glichkeiten<\/strong><br \/>Das Abstellen von Fahrr\u00e4dern und Kinderwagen ist an den daf\u00fcr vorgesehenen Fl\u00e4chen <strong>au\u00dferhalb<\/strong> des Kita- bzw. Hortgel\u00e4ndes gestattet.<\/p>\n<p><strong>c) An- und Abmeldung<\/strong><br \/>Informationen zur Anwesenheitskontrolle bzw. Erfassung der Betreuungsstunden:<br \/>Bitte tragen Sie die Abholzeit immer in die Anwesenheitsliste ein, wenn die p\u00e4dagogischen Fachkr\u00e4fte Sie darum bitten. Mit zunehmenden Alter wird Ihr Kind selbst\u00e4ndig und mit Unterst\u00fctzung der p\u00e4dagogischen Fachkr\u00e4fte die Zeiten eintragen.<br \/>Sollte Ihr Kind einmal nicht in die Einrichtung kommen (Krankheit, Urlaub,&#8230;), <strong>melden Sie es bitte bis sp\u00e4testens 10.00 Uhr (in den Ferien bis sp\u00e4testens 9.00 Uhr) am selben Tag bei uns ab. Abmeldungen bitte <\/strong><strong><em>nicht<\/em> per e-mail<\/strong>, sondern z.B. telefonisch &#8211; gern auch Anrufbeantworter nutzen). Wir sind ansonsten verpflichtet, dem Verbleib Ihres Kindes (auch polizeilich) nachzugehen. Denken Sie auch daran, dass das <strong>Essen von Ihnen beim Caterer abgemeldet<\/strong> werden muss. Nur an unseren 3 Schlie\u00dftagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr melden wir das Essen f\u00fcr alle Kinder beim Caterer ab.<\/p>\n<p><strong>d) Filmen und Fotografieren\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Das Filmen und Fotografieren durch Personensorgeberechtigte oder G\u00e4ste in Kindertageseinrichtungen\u00a0 ist zum Schutz der Privatsph\u00e4re grunds\u00e4tzlich untersagt.\u00a0<\/p>\n<p><strong>e) Informationspflicht<\/strong><br \/>Bitte informieren Sie sich regelm\u00e4\u00dfig auf unserer Internetseite sowie an unseren Aush\u00e4ngen \u00fcber geplante bzw. erfolgte Aktivit\u00e4ten und wichtige Hinweise.<br \/>Informationen zu Prozessen in den Gruppen und R\u00e4umen sind in und vor den R\u00e4umen zu finden. Wichtige Informationen der Einrichtungsleitung erhalten Sie ca. alle 6-8 Wochen auf unserer Internetseite und\/ oder in Form eines Flyers, den Ihr Kind in der Horttasche mit nach Hause bekommt.\u00a0 Wir bitten Sie, <strong>beiliegende Bedarfsermittlungen (z.B. Ferienbetreuung) immer auszuf\u00fcllen<\/strong> <strong>und termingerecht bei uns abzugeben.<\/strong> Im Windfang des Horthauses sowie vor dem Hortzimmer im Schulhaus sind u.a. Informationen zu Schlie\u00dfzeiten, Jahres-H\u00f6hepunkten und Themen der Kinder zu finden.<\/p>\n<p><strong>f) Sicherheitsbestimmungen<\/strong><br \/>Im Falle eines Alarmsignals ist das Geb\u00e4ude unverz\u00fcglich zu verlassen.<br \/>Mindestens einmal j\u00e4hrlich f\u00fchren wir eine Brandalarm\u00fcbung durch.<\/p>\n<p><strong>g) Wichtige gemeinsam mit den Jungen und M\u00e4dchen vereinbarte Regeln:<\/strong><br \/>Regeln zum Umgang miteinander sind im Hausflur (Erdgeschoss) zu finden. Diese und andere Regeln, die helfen, sich gut im Hort zurecht zu finden, lernen die Kinder mit Unterst\u00fctzung der P\u00e4dagogen und \u00e4lteren Kinder kennen. Die Regeln werden st\u00e4ndig zusammen mit den Kindern \u00fcberpr\u00fcft und bei Bedarf den Bedingungen angepasst.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #339966;\"><strong>\u201eHort &#8211; ABC\u201c<\/strong><\/span><\/h3>\n<h2>Aufnahme<\/h2>\n<p>Kommunale Kindertageseinrichtungen sind weltanschaulich neutral und stehen Kindern und deren Personensorgeberechtigten unabh\u00e4ngig von Religion, Nationalit\u00e4t, Behinderung und Geschlecht so- wie sexueller Orientierung offen gegen\u00fcber.<\/p>\n<p>Vor der Aufnahme in einen Hort ist der Abschluss eines Hortvertrages notwendig. F\u00fcr die vertraglichen Belange sind die Leitungskr\u00e4fte des Hortes und die Beitragsstelle des Amtes f\u00fcr Kindertagesbetreuung Dresden zust\u00e4ndig.<\/p>\n<h2>An- und Abmeldung<\/h2>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Ab \u00d6ffnung des Fr\u00fchhortes bzw. nach Beendigung des Unterrichtes (lt. aktueller Stundentafel) k\u00f6nnen Kinder den Hort besuchen. Mit der Anmeldung bzw. der pers\u00f6nlichen \u00dcbernahme durch die p\u00e4- dagogische Fachkraft beginnt die Betreuung. Im Hortbereich besteht die Besonderheit, dass die Kinder meist ohne Begleitung der Eltern selbstst\u00e4ndig die Einrichtung aufsuchen und verlassen. F\u00fcr das selbstst\u00e4ndige Verlassen wird eine <strong>schriftliche Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung<\/strong> der Personensorgeberechtigten ben\u00f6tigt. <strong>Telefonische \u00c4nderungen der Heimgehzeit sind zur Sicherheit\u00a0 der Kinder grunds\u00e4tzlich nicht m\u00f6glich.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Die Abholung bzw. Abmeldung erfolgt bis zum Ende der vereinbarten Betreuungszeit und vor Schlie- \u00dfung des Hortes. Das ohne Begleitung gehende Kind meldet sich bei der p\u00e4dagogischen Fachkraft ab bzw. die berechtigt abholende Person meldet das abzuholende Kind bei einer p\u00e4dagogischen Fachkraft ab.<\/p>\n<p>Alle <strong>abholberechtigten Personen m\u00fcssen \u00fcber eine Vollmacht verf\u00fcgen und sich vor Ort ausweisen k\u00f6nnen.<\/strong> Dies gilt ebenfalls f\u00fcr Taxifirmen (Firmenausweis und Fahrauftrag ist nachzuweisen). Die ab- holberechtigten Personen\/Kinder m\u00fcssen im Formblatt \u201eAngaben Personensorgeberechtigte\/Voll- machten\u201c vermerkt werden oder in anderer <strong>schriftlicher Form<\/strong> mit Datum und Unterschrift der Personensorgeberechtigten. Dar\u00fcber hinaus sind die Gehzeiten der Kinder schriftlich mit Unterschrift der Personensorgeberechtigten anzugeben und alle \u00c4nderungen schriftlich festzuhalten. Die Einsch\u00e4tzung der Abholung von Minderj\u00e4hrigen durch Minderj\u00e4hrige obliegt den Personensorgeberechtigten.<\/p>\n<p>Zum Wohl des Kindes sind die p\u00e4dagogischen Fachkr\u00e4fte verpflichtet, sich davon zu \u00fcberzeugen, dass zum Zeitpunkt der Abholung die abholberechtigte Person geeignet ist, die Aufsichtspflicht zu verant- worten (z. B. bei Minderj\u00e4hrigen oder unter Suchtmittel stehende Personen). In diesem Zusammenhang kann die Mitgabe des Kindes verweigert werden.<\/p>\n<p>Sollte es zur Einsch\u00e4tzung der p\u00e4dagogischen Fachkraft kommen, dass die Herausgabe des Kindes verweigert werden muss, sind weitere Schritte zu veranlassen. Zun\u00e4chst wird gepr\u00fcft ob ein(e) andere(r) Personensorgeberechtigte(r) oder Abholberechtigte(r) informiert werden kann. Sollte dies bis zum Ende der Rahmen\u00f6ffnungszeit des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen (laut der g\u00fcltigen\u00a0F\u00f6rdersatzung) nicht gelingen, wird das Kind an den Kinder- und Jugendnotdienst des Jugendamtes (Rudolf-Bergander-Ring 43, 01219 Dresden, Tel. (03 51) 2 75 40 04) \u00fcbergeben.<\/p>\n<p>Sofern mit den Personensorgeberechtigten eine Vereinbarung getroffen wurde, dass ihr Kind alleine in den Fr\u00fchhort kommen bzw. nach Hause gehen darf, tragen diese auf dem Weg von\/ nach zu Hause die Verantwortung. Dennoch entscheiden die p\u00e4dagogischen Fachkr\u00e4fte dar\u00fcber, ob besondere Umst\u00e4nde (z. B. Unwetter) dies nicht erlauben.<\/p>\n<h2>Erkrankungen und Informationen gem. \u00a7 34 Abs. 5 Satz 2 IfSG<\/h2>\n<p>Beim Auftreten \u00fcbertragbarer Krankheiten\/Infektionen im Umfeld einer Kindertageseinrichtung sind die Regelungen gem. \u00a7 34 Infektionsschutzgesetz zu beachten. Dieser Paragraph verpflichtet das Kita- Personal und die Personensorgeberechtigten gleicherma\u00dfen im Zusammenwirken mit dem Gesund- heitsamt alle Vorkehrungen zu treffen, die den Schutz der noch gesunden Kinder und des Kita-Personals sicherstellen.<\/p>\n<p>Um dies zu gew\u00e4hrleisten, m\u00f6chten wir Sie \u00fcber Ihre Rechte und Pflichten, Verfahrensweisen und das \u00fcbliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionserkrankungen in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.<\/p>\n<p>Das Infektionsschutzgesetz bestimmt, dass Ihr Kind die Kindertageseinrichtung nicht besuchen darf, wenn<\/p>\n<ol>\n<li>es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht Dazu geh\u00f6ren z. B.: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakte- rien. All diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelf\u00e4lle vor (au\u00dferdem nennt das Gesetz noch virusbedingte h\u00e4morrhagische Fieber, Pest und Kinderl\u00e4hmung. Es ist aber h\u00f6chst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland \u00fcbertragen werden.),<\/li>\n<li>eine der folgenden Infektionskrankheiten vorliegt, die in Einzelf\u00e4llen schwer und kompliziert ver- laufen k\u00f6nnen: Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, R\u00f6teln, Hirnhautentz\u00fcn- dung durch Hlb-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Kr\u00e4tze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr,<\/li>\n<li>ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht begonnen\u00a0<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die \u00dcbertragungswege der aufgez\u00e4hlten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchf\u00e4lle und He- patitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die \u00dcbertragung erfolgt durch mangelnde Handhygiene sowie verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenst\u00e4nde (Handt\u00fccher, M\u00f6bel, Spielsachen etc.). Tr\u00f6pfchen- oder \u201efliegende\u201c Infektionen sind z. B. Masern, Mumps, Windpocken, R\u00f6teln und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Kr\u00e4tze, L\u00e4use und die ansteckende Borkenflechte \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>Eine Wiederaufnahme in die Kindertageseinrichtung nach <strong>Erkrankungen gem\u00e4\u00df \u00a7 34 Absatz 5 Satz 2 IfSG<\/strong> <strong>bedarf der Vorlage einer \u00e4rztlichen Bescheinigung.<\/strong><\/p>\n<p>Jede \u00fcbertragbare Krankheit des Kindes und der im Haushalt der Familie lebenden Personen, die unter \u00a7 34 Abs. 1 und 3 des Infektionsschutzgesetzes f\u00e4llt, <strong>muss der Einrichtungsleitung sofort gemeldet werden<\/strong>. Der Besuch der Kindertageseinrichtung ist in jedem dieser F\u00e4lle ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Kann das Kind aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gr\u00fcnden die Einrichtung nicht besuchen, ist dies der <strong>Einrichtung umgehend bzw. bis sp\u00e4testens 08.00 Uhr (9 Uhr in den Ferien) des Fehltages mitzuteilen<\/strong>. Die Fehlmeldung ist f\u00fcr die Anwesenheitskontrolle im Rahmen des Notfallmanagements wichtig f\u00fcr die Einrichtung.<\/p>\n<p>Wenn ein Kind in der Einrichtung erkrankt oder der Verdacht einer Erkrankung besteht, werden die Personensorgeberechtigten informiert, damit sie ihr Kind unverz\u00fcglich abholen und ggf. einen Arzt aufsuchen. Das Kind darf nach einer \u00fcberstandenen ansteckenden Krankheit gem\u00e4\u00df \u00a7 34 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes erst dann die Einrichtung wieder besuchen, wenn der Arzt seine Unbedenk- lichkeit erkl\u00e4rt hat.<\/p>\n<h2>Ferienbetreuung<\/h2>\n<p>Die Mitarbeiter(innen) des Hortes bitten um eine verbindliche Anmeldung in den Ferien. Wenn Ihr Kind trotz der verbindlichen Anmeldung aus gegebenem Anlass f\u00fcr den angemeldeten Tag kurzfristig nicht in die Ferienbetreuung kommt, hat eine <strong>Abmeldung bis 09.00 Uhr<\/strong> zu erfolgen.<\/p>\n<p>Sollte Ihr Kind, trotz Anmeldung, nicht im Hort erscheinen, sind die p\u00e4dagogischen Fachkr\u00e4fte dazu verpflichtet, die Personensorgeberechtigten dar\u00fcber zu informieren. Erreichen wir diese telefonisch nicht und haben in Bezug auf das Kindeswohl einen ernsthaften Anlass zur Sorge, sind wir dazu verpflichtet, die Polizei zu kontaktieren.<\/p>\n<h2>Filmen und Fotografieren<\/h2>\n<p>Um den p\u00e4dagogischen Alltag abzubilden und die Entwicklung Ihres Kindes festzuhalten werden in den Kindertageseinrichtungen die Medien Fotografie und Film verwendet. Den p\u00e4dagogischen Fachkr\u00e4ften ist die Sensibilit\u00e4t der Thematik bewusst und sie m\u00f6chten daher Aufnahmen Ihres Kindes ohne Ihre Einwilligung vermeiden. Das Filmen und Fotografieren durch Personensorgeberechtigte oder G\u00e4ste in Kindertageseinrichtungen wird durch die Einrichtungsleitung (z. B. in der Hausordnung etc.) geregelt.<\/p>\n<h2>Hausaufgabenbetreuung<\/h2>\n<p>Die Hausaufgaben liegen in Zust\u00e4ndigkeit der Schule (\u00a7 20 Verordnung des S\u00e4chsischen Staatsminis- teriums f\u00fcr Kultus \u00fcber Grundschulen im Freistaat Sachsen; Fassung g\u00fcltig seit 1. August 2018) Die \u00dcberpr\u00fcfung der Inhalte auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit erfolgt im Unterricht. Die Kinder haben die M\u00f6glichkeit, die Hausaufgaben im Hort zu erledigen.<\/p>\n<h2>Hausordnung\/Vereinbarung zum Miteinander im Haus<\/h2>\n<p>F\u00fcr Horte in kommunaler Tr\u00e4gerschaft gilt die gemeinsam mit der Grundschule vereinbarte Hausord- nung. Diese ist Bestandteil des Betreuungsvertrages und gilt f\u00fcr alle Personen, die das Gel\u00e4nde und die Schule bzw. den Hort betreten.<\/p>\n<p>Die Hausordnung allein ist nicht geeignet, das Miteinander von Kindern und Erwachsenen zu regeln, da sie f\u00fcr Kinder schwer verst\u00e4ndlich ist. Deshalb sind die Horte gemeinsam mit der Grundschule und den Kindern angehalten, eine <strong>\u201eVereinbarung<\/strong> <strong>zum<\/strong> <strong>Miteinander<\/strong> <strong>im<\/strong> <strong>Haus\u201c<\/strong> zu entwickeln.<\/p>\n<h2>Impfschutz<\/h2>\n<p>In Kindertageseinrichtungen besteht die Gefahr, dass sich wegen des engen Kontaktes der Kinder un- tereinander \u00fcbertragbare Krankheiten besonders schnell verbreiten.<\/p>\n<p>Seit Inkrafttreten des Maserschutzgesetzes am 1. M\u00e4rz 2020 ist eine <strong>Maserschutzimpfung gem\u00e4\u00df<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>\u00a7 20 Infektionsschutzgesetz f\u00fcr die Aufnahme von Kindern in Kindertageseinrichtungen verpflichtend<\/strong>. Als <strong>Nachweis<\/strong> muss der Impfausweis oder ein \u00e4rztliches Zeugnis oder das von einer anderen Gemeinschaftseinrichtung (z. B. von der Schule oder der zuvor besuchten Kita) bereits ausgef\u00fcllte Formblatt<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u201eBest\u00e4tigung \u00fcber den ausreichenden Masernschutz gem\u00e4\u00df \u00a7 20 IfSG\u201c vorgelegt werden. Der Nachweis kann in folgender Form erbracht werden:<\/p>\n<ul>\n<li>Sollte Ihr Kind bereits \u00fcber zwei Masernschutzimpfungen verf\u00fcgen, legen Sie bitte den Impf- ausweis im Original oder eine Impfbescheinigung \u00fcber beide Impfungen vor<\/li>\n<li>Eine medizinischen Kontraindikation f\u00fcr die Impfung muss \u00e4rztlich best\u00e4tigt werden.\u00a0<\/li>\n<\/ul>\n<p>Sofern der Auslauf einer vor\u00fcbergehenden Kontraindikation oder ein nicht mehr altersgem\u00e4\u00dfer Ma- sernschutz vorliegt meldet die Kitaleitung den fehlenden Masernnachweis an das zust\u00e4ndige Gesund- heitsamt. Die Kitaleitung informiert die Eltern \u00fcber die Weitergabe der Daten an das Gesundheitsamt.<\/p>\n<p><strong>Liegt kein ausreichender Masernschutz vor, erfolgt keine Aufnahme bzw. kann das Kind nicht (mehr) betreut werden.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>In \u00a7 7 Abs. 1 Satz 2 des S\u00e4chsischen Gesetzes \u00fcber Kindertageseinrichtungen ist weiterhin geregelt, dass die Personensorgeberechtigten dem Tr\u00e4ger der Einrichtung nachzuweisen haben, dass das Kind seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechend alle \u00f6ffentlich empfohlenen Impfungen erhalten hat. Sofern dies nicht erfolgt, ist zu erkl\u00e4ren, dass Sie Ihre Zustimmung zu bestimmten Schutzimpfungen nicht erteilen. Dies erfolgt mittels Formular \u201eAngaben zum Kind\u201c.<\/p>\n<h2>Kinderschutz<\/h2>\n<p>Die p\u00e4dagogischen Fachkr\u00e4fte sind dazu verpflichtet, bei Anhaltspunkten f\u00fcr eine Gef\u00e4hrdung eines Kindes mit den Personensorgeberechtigten ins Gespr\u00e4ch zu kommen und gemeinsam Handlungsschritte festzulegen. Falls die angebotenen und mit den Personensorgeberechtigten vereinbarten Un- terst\u00fctzungsma\u00dfnahmen der Einrichtung ausgesch\u00f6pft sind und das Wohl des Kindes gef\u00e4hrdet ist, hat der Hort gem\u00e4\u00df \u00a7 8a SGB VIII die Pflicht, dies dem zust\u00e4ndigen Jugendamt zu melden.<\/p>\n<p>Fehlt ein Kind geh\u00e4uft unentschuldigt und\/oder es besteht der Verdacht auf eine Kindeswohlgef\u00e4hr- dung, werden Sie als Personensorgeberechtigte \u00fcber die Besorgnis der p\u00e4dagogischen Fachkr\u00e4fte schriftlich in Kenntnis gesetzt und \u00fcber deren weitere Handlungsschritte informiert.<\/p>\n<p>F\u00fcr beide Verfahren gibt es festgeschriebene Vorgehensweisen.<\/p>\n<h2>Medikamentengabe\/medizinische Unterst\u00fctzungsleistungen<\/h2>\n<p>In einer Kindertageseinrichtung d\u00fcrfen von p\u00e4dagogischen Fachkr\u00e4ften an Kinder Medikamente aus- gegeben werden, wenn diese:<\/p>\n<ul>\n<li>medizinisch unvermeidlich,<\/li>\n<li>organisatorisch nicht auch durch die Personensorgeberechtigten durch Dritte verabreicht werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Medikamentenverabreichung und medizinischen Unterst\u00fctzungsleistungen m\u00fcssen in besonderen Ausnahmef\u00e4llen (z. B. Sondenern\u00e4hrung, Handhabung von H\u00f6rhilfen etc.) vereinbart werden.<\/p>\n<p>Entsprechend der internen Handlungsanweisung des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen werden Medikamente <strong>nur mit dem entsprechenden vom Arzt ausgef\u00fcllten Formular<\/strong> verabreicht. Dies gilt f\u00fcr eine zeitlich begrenzte Medikamentengabe sowie f\u00fcr eine Notfallmedikation. Bei einer Dauermedikation muss eine Erneuerung des Formulars aller sechs Monate stattfinden und in der Kindertageseinrichtung fristgem\u00e4\u00df vorgelegt werden.<\/p>\n<p>Das Medikament ist in der Originalverpackung<\/p>\n<ul>\n<li>mit namentlicher Kennzeichnung,<\/li>\n<li>Beipackzettel und<\/li>\n<li>mit den entsprechenden Einnahme- und Dosierungshinweisen zum Verschluss<\/li>\n<\/ul>\n<p>Den Personensorgeberechtigten obliegt die Verantwortung zur st\u00e4ndigen Verf\u00fcgbarkeit des notwen- digen Medikaments.<\/p>\n<h2>Tragen von Accessoires bei Kindern<\/h2>\n<p>Schmuck, Kordeln, Pantoletten, Hosentr\u00e4ger oder \u00c4hnliches stellen eine Unfallgefahr dar. Es wird darum gebeten, dass Sie w\u00e4hrend des Besuchs der Einrichtung darauf verzichten. Grunds\u00e4tzlich ist dies bei sportlichen Aktivit\u00e4ten nicht gestattet.<\/p>\n<p>Wir empfehlen au\u00dferdem das Tragen von <strong>geschlossenen Hausschuhen<\/strong>. N\u00e4heres dazu regelt die einrichtungsbezogene Hausordnung.<\/p>\n<h2>Hortbetreuung bei Unterrichtsausfall<\/h2>\n<p>F\u00e4llt Unterricht aus, pr\u00fcft die Schule, mit welchen eigenen Ma\u00dfnahmen eine Betreuung der Kinder durch die Lehrkr\u00e4fte zu gew\u00e4hrleisten ist. Im Rahmen einer verl\u00e4sslichen Grundschule sind grunds\u00e4tzlich auch bei unvorhergesehenem Ausfall der Lehrkr\u00e4fte mindestens vier Schulstunden am Tag Unterricht zu gew\u00e4hren. Die Aufsichtspflicht liegt entsprechend \u00a7 12 Abs. 1 SOGS bei der Schule.<\/p>\n<p>Bei Hitzefrei ist die Betreuung der Kinder entsprechend des regul\u00e4ren Stundenplanes durch die Schule zu gew\u00e4hrleisten. Die Regelung zur Hortbetreuung bei unvorhergesehenem Unterrichtsausfall gilt in diesem Fall nicht.<\/p>\n<h2>Unvorhergesehener Ausfall (am gleichen Tag)<\/h2>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>F\u00e4llt am gleichen Tag der Bekanntgabe unvorhergesehen Unterricht aus, k\u00f6nnen die Kinder nach der Beendigung der 4. Unterrichtsstunde vom Hort betreut werden. Voraussetzung hierf\u00fcr ist, dass der Hort \u00fcber ausreichend Personal verf\u00fcgt.<\/p>\n<p>Sollte im Einzelfall die vertraglich vereinbarte Betreuungszeitstufe nicht ausreichen, wird das Kind am gleichen Tag der Bekanntgabe auch \u00fcber die vereinbarte Betreuungszeitstufe kostenfrei im Hort betreut.<\/p>\n<h2>Planbarer Ausfall (Ausfall betrifft darauffolgende Tage)<\/h2>\n<p>F\u00fcr die darauffolgenden Tage nach Bekanntgabe wird das Kind nur im Rahmen der vereinbarten Be- treuungszeitstufe im Hort betreut. Das Kind muss ggf. zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt mit Ende der ver- einbarten Betreuungszeit abgeholt werden bzw. \u00fcber eine Erlaubnis verf\u00fcgen, um allein nach Hause gehen zu k\u00f6nnen. Falls die Eltern jedoch eine Mehrbetreuung in Anspruch nehmen m\u00fcssen, k\u00f6nnen sie von einer verl\u00e4ngerten Betreuungszeit Gebrauch machen. In diesem Fall wird das Amt f\u00fcr Kinder- tagesbetreuung der Landeshauptstadt Dresden r\u00fcckwirkend den monatlichen Elternbeitrag f\u00fcr die angerissene h\u00f6here Betreuungszeitstufe gegen\u00fcber den Eltern geltend machen. Mit Wirkung des fol- genden Monats k\u00f6nnen die Eltern auch die Betreuungszeit generell erh\u00f6hen.<\/p>\n<h2>Verpflegung<\/h2>\n<p>Die Sicherung der Speisenversorgung im Grundschulbereich liegt in der Regel in der Verantwortung des Amtes f\u00fcr Schulen.<\/p>\n<p>Zwischen Ihnen, als Personensorgeberechtigten, und dem (vom Amt f\u00fcr Schulen gebundenen) Essen- anbieter besteht ein <strong>privatrechtlicher Vertrag<\/strong>. Bei Erkrankung, Schlie\u00dftagen der Einrichtung und Wandertagen ist das <strong>Essen von Ihnen beim Essenanbieter abzumelden<\/strong>. Bitte beachten Sie dabei die von Ihrem Essenanbieter festgelegten Abmeldefristen.<\/p>\n<p>F\u00fcr das <strong>Mitbringen von Speisen i<\/strong>m Fall von Vesperversorgung oder im Rahmen von Festen\/Feiern im Hort sind die nachfolgenden Merkbl\u00e4tter zu beachten.<\/p>\n<p>Zu beachten ist folgendes Merkblatt:<\/p>\n<ul>\n<li>Mitwirkung der Personensorgeberechtigten bei der Einhaltung der Lebensmittelhygienever- ordnung in Kindertageseinrichtungen (Das benannte Merkblatt ist der Aufnahmemappe bei- gef\u00fcgt.)<\/li>\n<li>Erg\u00e4nzende Merkbl\u00e4tter zum Mitbringen sowie dem Umgang mit Lebensmitteln werden vom Veterin\u00e4r- und Lebensmittel\u00fcberwachungsamt zur Verf\u00fcgung Diese finden Sie unter folgenden Link: <a href=\"https:\/\/www.dresden.de\/de\/rathaus\/dienstleistungen\/lebensmittelsicherheit.php\">https:\/\/www.dresden.de\/de\/rathaus\/dienstleistungen\/lebensmittelsicher<\/a><a href=\"https:\/\/www.dresden.de\/de\/rathaus\/dienstleistungen\/lebensmittelsicherheit.php\">heit.php<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Betreuung des Mittagsessens liegt in der Regel in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Hort. Die Ressourcen zur Begleitung des Mittagessens sollten miteinander abgestimmt werden. Grunds\u00e4tzlich gilt, wenn noch Unterricht nach der Mittagspause stattfindet, ist die Schule f\u00fcr die Aufsicht und Begleitung des Mittagessens zust\u00e4ndig. Endet der Unterricht zur Mittagspause sind die P\u00e4dagoginnen und P\u00e4dagogen des Hortes verantwortlich. Die Essensbegleitung der Hauskinder ist Aufgabe der Schule.<\/p>\n<h2>Vandalismus und Versicherung<\/h2>\n<p>Jegliches Inventar der Einrichtung ist schonend, pfleglich und bestimmungsgem\u00e4\u00df zu behandeln. Bei Sachbesch\u00e4digung am Geb\u00e4ude, der Ausstattung, Lehr-, Lern- und Unterrichtsmitteln und\/oder der Au\u00dfenanlagen wird auf zivilrechtlichem Wege Schadenersatz verlangt bzw. Strafanzeige gestellt.<\/p>\n<p>Weitere Regelungen werden durch die gemeinsame Haus- und Hofordnung zwischen dem Hort und der Grundschule geregelt.<\/p>\n<p>Landeshauptstadt Dresden Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen<\/p>\n<h1>\u00a0<\/h1>\n<h3><span style=\"color: #339966;\">Merkblatt zur Mitwirkung der Personensorgeberechtigten bei der Einhaltung der Lebensmittelhygieneverordnung in Kindertageseinrichtungen<\/span><\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Um die Gesundheit der Kinder nicht zu gef\u00e4hrden, sollen mit Hilfe dieses Merkblattes Vorsichtsma\u00dfnahmen aufgezeigt werden, die Personensorgeberechtigte beim Mitbringen von Speisen und Lebensmitteln in die Kindertageseinrichtung beachten m\u00fcssen. Bei allen mitgebrachten Lebensmitteln und Speisen in die Kindertageseinrichtung, sind die Eltern immer verpflichtet, die lebensmittelhygienischen Bestimmungen einzuhalten.<\/p>\n<h2>1.\u00a0 Situationsbeschreibung<\/h2>\n<h3>1.1.\u00a0 Fr\u00fchst\u00fcck-, Vesper- und ggf. Abendversorgung<\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>In den Kindertageseinrichtungen erfolgt die Fr\u00fchst\u00fccks-, Vesper- und ggf. Abendversorgung durch den jeweiligen vertraglich gebundenen Caterer oder \u00fcber Selbstversorgung (Mitgabe von Speisen und Lebensmitteln durch die Personensorgeberechtigten).<\/p>\n<h3>1.2.\u00a0 Mittagsversorgung<\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Die Mittagsversorgung der Kinder wird grunds\u00e4tzlich vom vertraglich gebundenen Caterer \u00fcbernommen. Das Mitbringen von Speisen und Lebensmitteln zur Mittagsversorgung ist nur in begr\u00fcndeten <strong>Ausnahmesituationen<\/strong> gestattet.<\/p>\n<h3>1.2.1\u00a0 Ausnahmesituationen<\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Der Einrichtungsleitung obliegt die Pr\u00fcfung und Entscheidung \u00fcber das Vorliegen einer Ausnahmesituation.<\/p>\n<p>Ausnahmesituationen k\u00f6nnen vorliegen, als vor\u00fcbergehende oder dauerhafte Ausnahmen, wenn den Anforderungen hinsichtlich spezieller Schon-, Allergie- oder Di\u00e4tkost f\u00fcr das betreffende Kind oder aus religi\u00f6sen Gr\u00fcnden seitens des Caterers nicht entsprochen werden kann &#8211; <strong>Nahrungsmittelunvertr\u00e4glichkeiten\/Religi\u00f6se<\/strong> <strong>Gr\u00fcnde,<\/strong> sowie als vor\u00fcbergehende Ausnahme, bei Sperrungen vom Mittagessen aufgrund von Zahlungsr\u00fcckst\u00e4nden der Personensorgeberechtigten.<\/p>\n<p>Die Einrichtungsleitung kann eine vor\u00fcbergehende oder dauerhafte Ausnahmesituation bei Nahrungsmittelunvertr\u00e4glichkeiten des Kindes oder aus religi\u00f6sen Gr\u00fcnden anerkennen, wenn durch die Personensorgeberechtigten:<\/p>\n<ul>\n<li>schriftlich die Mittagsversorgung ihres Kindes durch Mitgabe von Speisen und Lebensmitteln (vorzugsweise als warme Mahlzeiten) gew\u00fcnscht wird,<\/li>\n<li>bei Nahrungsmittelunvertr\u00e4glichkeit ein \u00e4rztlicher Nachweis \u00fcber die Unvertr\u00e4glichkeit vorgelegt wird,<\/li>\n<li>und die Best\u00e4tigung des Caterers \u00fcber die Unm\u00f6glichkeit der erforderlichen Versorgung des Kindes beigef\u00fcgt<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die anliegende Mustererkl\u00e4rung ist hierf\u00fcr zu verwenden.<\/p>\n<h3>1.2.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mittagessensperrungen<\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Die Pr\u00fcfung einer zu gew\u00e4hrenden vor\u00fcbergehenden Ausnahme wegen Mittagsessensperrungen erfolgt gem\u00e4\u00df o. g. Handlungsanweisung. Nach dieser ist als Ersatz f\u00fcr das Mittagessen nur die Mitgabe einer Kaltverpflegung durch die Personensorgeberechtigten m\u00f6glich.<\/p>\n<h3>1.2.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Feste und Feiern<\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Das Mitbringen von Speisen f\u00fcr eine Vielzahl von Kindern bei Festen und Feiern ist zul\u00e4ssig, hat jedoch stets in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung zu erfolgen.<\/p>\n<h2>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zu beachtende Vorsichtsma\u00dfnahmen und Hinweise<\/h2>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Beim Mitbringen von Speisen im Rahmen<\/p>\n<ul>\n<li>der Fr\u00fchst\u00fccks-, Vesper- und Abendversorgung,<\/li>\n<li>der Mittagsversorgung aufgrund einer Ausnahmesituation und<\/li>\n<li>von Festen und Feiern<\/li>\n<\/ul>\n<p>wird um Beachtung und Einhaltung nachfolgender Punkte gebeten.<\/p>\n<h3>2.1.\u00a0 Verzicht auf Speisen, die unter Verwendung von rohen Eiern hergestellt wurden<\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Rohe Eier sind oft mit Salmonellen infiziert. Sind Eier nicht durch erhitzt oder durchgebacken, k\u00f6nnen sich sch\u00e4dliche Keime ungehindert vermehren und nach dem Verzehr die Gesundheit beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n<p>Auf nachfolgende Speisen muss deshalb verzichtet werden:<\/p>\n<ul>\n<li>alle Speisen einschlie\u00dflich Salate, die mit selbst hergestellter Mayonnaise aus rohen Eiern verfeinert wurden,<\/li>\n<li>anges\u00e4mte Bouillons<\/li>\n<li>S\u00fc\u00dfspeisen\/Desserts mit Eigelb oder Eischnee (z. Tiramisu)<\/li>\n<li>Kuchen und Torten, wenn die F\u00fcllung oder Creme mit rohem Ei hergestellt wurde<\/li>\n<li>selbst hergestelltes Speiseeis<\/li>\n<\/ul>\n<h3>2.2\u00a0 Verzicht auf rohe Fleischprodukte<\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Rohes Fleisch kann ebenfalls mit Salmonellen belastet sein. In diesen Speisen vermehren sich die Mikro-Organismen au\u00dfergew\u00f6hnlich rasant. Rohfleischprodukte wie Hackfleisch, Tatar, Schaschlyk, R\u00e4ucherfisch oder ungebr\u00fchte Bratwurst sind daher besonders gef\u00e4hrlich.<\/p>\n<h3>2.3\u00a0\u00a0 Mitbringen von Rohmilch nur in abgekochtem Zustand<\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>In j\u00fcngster Zeit sind in Rohmilch Erreger entdeckt worden, die bei Kleinkindern zu einer Infektion mit unter Umst\u00e4nden schwerwiegenden Krankheitsbildern f\u00fchren. Die Milch ist daher unbedingt vorher abzukochen.<\/p>\n<h3>2.4\u00a0\u00a0 Weitere Vorsichtsma\u00dfnahmen<\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Speisen, die grunds\u00e4tzlich im K\u00fchlschrank lagern, m\u00fcssen gek\u00fchlt transportiert werden. Eine konsequente K\u00fchlung hindert Kleinstlebewesen an ihrer Vermehrung. Die Lebensmittel sind direkt vom K\u00fchlschrank in eine K\u00fchltasche mit ausreichend K\u00fchl-Akkus zu packen, so bleibt zumindest f\u00fcr ein bis zwei Stunden die K\u00fchlschrank-Temperatur erhalten. Insbesondere m\u00fcssen folgende Lebensmittel gut gek\u00fchlt unter der Einhaltung der K\u00fchlkette, in die Kindertageseinrichtung transportiert werden:<\/p>\n<ul>\n<li>Joghurt, Quark, Pudding und andere Milchspeisen,<\/li>\n<li>Nachspeisen,<\/li>\n<li>Kuchen mit einer F\u00fcllung, die nicht mit gebacken wurde (z. Obst-, Creme-Torten),<\/li>\n<li>Wurst und K\u00e4se,<\/li>\n<li>Feinkost-Salate,<\/li>\n<li>alle gegarten Speisen, egal ob Fleisch, Gem\u00fcse, Nudeln oder<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Besondere Vorsicht bei Speiseeis:<\/h4>\n<p>Speiseeis ist besonders bei Kindern ein beliebtes, aber auch risikoreiches Lebensmittel. Ist es angetaut, k\u00f6nnen sich sch\u00e4dliche Keime darin besonders gut vermehren. Beim Transport ist deshalb darauf zu achten, dass Speiseeis nicht antaut. Ist dies nicht m\u00f6glich, ist darauf zu verzichten, Eis in die Kindertageseinrichtung mitzubringen.<\/p>\n<h4>Frischegrad der Lebensmittel<\/h4>\n<p>Selbst hergestellte Speisen sind erst an dem Tag frisch zuzubereiten, an dem diese in die Kindertageseinrichtung mitgebracht werden. Werden Lebensmittel zu lange im Voraus zubereitet, haben die sch\u00e4dlichen Keime gen\u00fcgend Zeit, sich zu vermehren. Zudem ist bei mitgebrachten Fertigprodukten auf ein ausreichendes Mindesthaltbarkeitsdatum zu achten.<\/p>\n<h4>Beh\u00e4ltnis:<\/h4>\n<ul>\n<li>geeignet f\u00fcr die Erw\u00e4rmung in Wasserbad Mikrowelle<\/li>\n<li>Kennzeichnung: Name Ihres Kindes<\/li>\n<li>Herstellungsdatum<\/li>\n<li>Inhalt (Auflistung der Komponenten)<\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"font-size: revert; color: initial;\"><div class=\"pdfprnt-buttons\"><a href=\"https:\/\/hort-friedolin.de\/index.php?rest_route=wpv2pages762&print=pdf\" class=\"pdfprnt-button pdfprnt-button-pdf\" target=\"_blank\" ><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/hort-friedolin.de\/wp-content\/plugins\/pdf-print\/images\/pdf.png\" alt=\"image_pdf\" title=\"PDF anzeigen\" \/><\/a><a href=\"https:\/\/hort-friedolin.de\/index.php?rest_route=wpv2pages762&print=print\" class=\"pdfprnt-button pdfprnt-button-print\" target=\"_blank\" ><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/hort-friedolin.de\/wp-content\/plugins\/pdf-print\/images\/print.png\" alt=\"image_print\" title=\"Inhalt drucken\" \/><\/a><\/div><\/span><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hausordnung &#8211; allgemeinEigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Diese Hausordnung gilt f\u00fcr alle kommunalen Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen. 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